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LEDs für Beleuchtungszwecke erzeugen – anders als z.B. Halogenlampen
- keine UV-Strahlung und nur sehr geringe Mengen an IR-Strahlung.
Bis vor kurzem wurden alle LEDs in der Lasernorm IEC 60825-1 erfasst.
Laser sind kohärente Strahlungsquellen. Ihr streng paralleles Licht
wird von der Augenlinse auf der Netzhaut – auch aus größerer Entfernung
kommend – auf einen Punkt konzentriert. Daher können Laser selbst geringer
Leistung Schäden verursachen.
LED-Leuchtmittel erzeugen wie andere Leuchtmittel hingegen inkohärentes
Licht, dessen Intensität mit der Entfernung zur Lichtquelle abnimmt.
Auf der Netzhaut entsteht ein Abbild der LED-Lichtquelle und kein Punkt.
Konsequenterweise sind LEDs aus der neuen Fassung der IEC 60825-1 ausgeschlossen.
Es gilt nun die Norm DIN EN 62471 “Photobiologische Sicherheit von
Lampen und Lampensystemen”.
LEDs werden nun wie Halogenleuchtmittel, auch in Hinblick auf den fehlenden
UV- aber höherem Blau-Anteil, beurteilt werden. Um Blendwirkung zu vermeiden,
sollte der Abstand zum Auge mindestens 20cm betragen. Konstruktiv kann
eine Hochleistungs-LED durch mehrere LEDs mittlerer Leistung ersetzt
werden, um die maximale Leuchtdichte zu reduzieren.
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